Historisches Fahrzeug: So klappt die Zulassung Teil 3

Der Erhaltungszustand passt, original und alt genug ist der Oldtimer auch. Gut! Dann kann man bei einer Prüfstelle der Landesregierung einen Termin zur Vorführung vereinbaren.

Bildquelle: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bildquelle: Dieter Schütz / pixelio.de

Wichtig: Die Eintragung ist nur in jenem Bundesland möglich, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die Vorführung läuft wie eine “Pickerl”-Überprüfung ab, daher bitte nicht mit sinnvollen Reparaturen knausern. Wenn z.B. Bremsleitungen und Gelenke ohnehin schon “bedient” sind, dann lieber gleich vorher tauschen. Macht ein gutes Bild beim Prüfer und zeigt, dass man es ernst meint.

Diese Unterlagen braucht man (meistens):
- Auszug aus der Eurotax-Liste der „Historischen Fahrzeuge“
- Typenschein
- Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs (im Normalfall im Typenschein ersichtlich)
- den aktuellsten §57a-Prüfbericht (vom “Pickerl”)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht eingetragene Rad/Reifenkombinationen.

Wenn es sich um ein eher seltenes Fabrikat bzw. einen Eigenimport handelt, kann auch ein Besitznachweis (Kaufvertrag) und ein technisches Datenblatt des Fahrzeuges nötig sein.
Sollte im Typenschein oder Datenblatt das Betriebsgeräusch nicht erfasst sein, kann auch ein Lärmgutachten erforderlich sein. Als Limit gelten übrigens 89 dB(A) Standgeräusch.

Bildquelle: iwona golczyk  / pixelio.de
Bildquelle: iwona golczyk / pixelio.de

Bei gängigen Modellen, wie VW Käfer, Citroen 2 CV, Renault R4, Austin Mini etc. haben die Prüfstellen meist schon genügend Erfahrungswerte, was die Zulassung deutlich erleichtert.
Dennoch rate ich, unbedingt vorab mit der Prüfstelle zu klären, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, am besten gleich bei der Terminvereinbarung.

Für seltene Modelle oder “Problemfälle” empfiehlt es sich Kontakt mit einem der größeren Oldtimer Clubs aufzunehmen und die Vorgehensweise abzustimmen. Über eine Mitgliedschaft kommt man in den Genuss eines guten Netzwerks (Sachverständige, Fachwerkstätten, Erfahrungen anderer Mitglieder etc.).

YIPPIE, GESCHAFFT!

Bildquelle: Martin Lassl
Bildquelle: Martin Lassl

In das Genehmigungsdokument, in der Regel der Typenschein, wird ein entsprechender “Änderungsvermerk” eingetragen. Damit geht man zur Zulassungsstelle seines Vertrauens und bekommt ein neuen Zulassungsschein ausgehändigt, mit dem Vermerk “Historisch” in der Spalte "Klasse / Fahrzeugart" sowie mit den Auflagen zur beschränkten Verwendung und dem Führen eines Fahrtenbuches. Tja und dann geht’s ab auf die Straße mit dem guten Gefühl, jetzt auch ganz offiziell mit Brief und Siegel einen “Historischen” zu fahren. ;-)

Euer Oldie-Flüsterer Markus Blazej