Historisches Fahrzeug: So klappt die Zulassung Teil 2

Natürlich darf sich nicht jede Rostlaube das Prädikat “historisch” umhängen. Zur Beurteilung, ob ein Auto erhaltungswürdig ist, wurden bestimmte Kriterien definiert.

Bildquelle: Peter Smola  / pixelio.de
Bildquelle: Peter Smola / pixelio.de

Dazu zählen das Baujahr, die Originalität und ganz allgemein der Zustand des Fahrzeuges. Letzterer wird nach Schulnoten beurteilt, für die Zulassung als “historisch” muss das Fahrzeug mindestens Erhaltungszustand 3 erfüllen:

DER ERHALTUNGSZUSTAND

 

Erhaltungszustand 1: Exzellenter Originalzustand oder nach den Originalspezifikationen toprestauriert. Keine fehlerhaften Aggregate oder unzeitgemäße Details, sehr selten.

 

Erhaltungszustand 2: Sehr guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, keine technischen Mängel, nur geringe Gebrauchsspuren. Minimale Zugeständnisse an das Wagenalter, keine fehlenden Teile.

 

Erhaltungszustand 3: Guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung. Unbedeutende Mängel, voll fahrbereit. Keine nennenswerten Rostschäden, für eine unmittelbare Zulassung bereit.

 

Erhaltungszustand 4: Akzeptabler Zustand, reparaturbedürftig, bedingt fahrbereit, eventuell teilrestauriert. Geringe bis mittlere Durchrostung. Mit wenig Aufwand zu reparieren bzw. zu restaurieren.

 

Erhaltungszustand 5: Unrestaurierter mangelhafter Zustand, annähernd komplett, kaum fahrbar. Starke Korrosion, größere Investitionen notwendig, Restaurierung aber noch durchführbar, keine Wracks oder Ersatzteilträger.

Erhaltungszustand 3 sollte also für einen “durchschnittlich” gepflegten Oldtimer, der auch das Pickerl ohne “Bauchschmerzen” bekommt, zu schaffen sein.

ORIGINALITÄT

Bildquelle: Manfred Hehlert  / pixelio.de
Bildquelle: Manfred Hehlert / pixelio.de

Spätestens jetzt zahlt es sich aus, wenn man Motor, Fahrwerk und Karosserie in Ruhe gelassen und nicht mit Nachbau-Doppel-Vergaser, verstellbarer Vorderachse, verbreiterten Kotflügeln und Sportsitzen aufgemotzt hat. Kann man die Änderungen ohne großen Aufwand rückbauen und hat die originalen Teile noch, Glück gehabt! Dann heißt es im nächsten Schritt allerdings “losschrauben”. Denn selbst zeitgenössische Umbauten (z.B. Rallye-Version eines Mini) sind schwierig als “historisch” genehmigen zu lassen, meist braucht es dafür ein teures Gutachten.

Im Oldtimer-Erlass des Verkehrsministeriums heißt es dazu:
Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen.

Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen betreffen und somit den Grundcharakter des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist. Als Hauptbaugruppen gelten:
- Motor- und Gemischbildungseinrichtung
- Kraftübertragung
- Radaufhängungen
- Lenkanlage/ Lenkgabel bei Motorrädern
- Aufbauten
(Diese müssen im Originalzustand erhalten sein)

Folgende Teile können durch Nachbildungen oder angepasste Austauschteile ersetzt werden:
- Bereifung
- Zündkerzen
- Lampen
- Verglasung
- Ketten und Riemen
- Bremsbeläge
- Auspuffanlage
Insgesamt darf durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung der Originaleindruck nicht beeinträchtigt werden.”

Link zum Oldtimer-Erlass: hier klicken

Bildquelle: PeterFranz  / pixelio.de
Bildquelle: PeterFranz / pixelio.de

Der Originaleindruck ist also wichtig, aber natürlich darf man z.B. eine defekte Achse gegen eine baugleiche ersetzen, die auch jüngeren Datums ist. Bei der Wagenfarbe ist man übrigens weniger streng: Originallack muss keiner drauf sein, die Farbe muss nur zeitgenössisch sein - also im Baujahr schon ab Werk oder allgemein im Handel verfügbar gewesen sein. Wenn also ein 65er Käfer statt in Weiss in Grün-Metallic glänzt, sollte es keine Probleme geben, bei Spezialeffekten und -farben wird’s schwierig.

Ganz besonders genau schauen sich die Prüfer in der Praxis den Motor, das Fahrgestell und die Reifen an. Stimmen Motor- und Fahrgestellnummer mit jener im Typenschein überein, sind Vergaser bzw. Einspritzung original? Und ganz wichtig: entsprechen die Reifen noch der eingetragenen Dimension? Da lauert ein Fallstrick für die Genehmigung. Denn bei Massenfahrzeugen wie dem Käfer gibt es zwar eine ganze Reihe von Rad/Reifenkombinationen, die man - sogar mit Werksgenehmigung (!) - auf andere Typen montieren kann. Ist die gewählte Kombination aber nicht im Zulassungs- und Typenschein eingetragen, braucht man trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers bzw. Importeurs (oder ein Gutachten).

Im Fall von VW ist man bei Porsche Salzburg an der richtigen Adresse. Mail mit Fahrzeugdaten  und eingescannten Typenschein an vw.audi-typisierung@porsche.co.at schicken, ist die gewählte Rad/Reifenkombination möglich, kommt die Bestätigung per Post. Tipp: Lassen sie sich auch gleich bestätigen, dass die Dimension “zeitgenössisch” ist. Das erspart lästige Diskussionen über die Originalität der geänderten Räder.

Wenn der Oldtimer also einigermaßen gut erhalten und auch großteils original ist, dann kommt’s noch auf das Baujahr an:

DIE BAUJAHRSDEFINITION

Bildquelle: Michael Hirschka  / pixelio.de
Bildquelle: Michael Hirschka / pixelio.de

Fall 1: Das Fahrzeug wurde vor oder im Jahr 1955 gebaut - Jackpot! Bahn frei! Ab zur Genehmigung!
Fall 2: Das Fahrzeug ist irgendwann nach 1955 gebaut worden und älter als 30 Jahre. Dann braucht man einen Nachweis, dass es in der Liste der historischen Kraftfahrzeuge beim  Verkehrsministerium eingetragen ist. Diese Bestätigung bekommt man bei Eurotax.
Auf http://www.eurotaxpro.at/oldtimer einfach das Formular ausfüllen, dann kommt per Mail die Vorab-Info, ob es ein “Bestandsfahrzeug” ist und ein paar Tage später hält man eine schöne “Urkunde” in Händen - für einen recht stolzen Preis freilich (derzeit 90 Euro).

Lesen sie hier in Teil 3, wie man die Vorführung bei der Prüfstelle meistert...
Euer Oldie-Flüsterer Markus Blazej