Freie Wahl trotz Herstellergarantie

Viele Autohersteller geben ihren Kunden das Gefühl, sie müssten ihren (Neu-) Wagen in den eigenen Vertragswerkstätten reparieren lassen. Ansonsten drohe der Verlust der Herstellergarantie. Das ist falsch!

Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Aufgrund einer EU-Verordnung können Service & Reparatur auch von einer anderen Werkstätte vorgenommen werden, wenn diese dieselben technischen und fachlichen Voraussetzungen wie der Hersteller aufweist. Dadurch können Autobesitzer selbst entscheiden, ob sie ihr Auto in einer Vertragswerkstatt oder in einer freien Werkstatt reparieren lassen und ob dabei Original-Ersatzteile vom Autohersteller verwendet werden oder Ersatzteile aus dem freien Handel.

Laut der Sparte Fahrzeugteile-Handel in der Wirtschaftskammer können Autofahrer damit viel Geld sparen, nämlich bis zu 40 Prozent. Und betont, dass auch bei freien Werkstätten Reparaturen und Servicearbeiten durchgeführt werden dürfen, ohne die Hersteller-Garantie zu verlieren. Vorsicht gilt allerdings bei Leasing-Verträgen: Hier gibt es meist eine Bindung an die eigenen Marken-Händler, wenn die Finanzierung über den Autohersteller läuft.

Euer Markus Blazej

 

Quellen: a3 ECO 11/2013 S. 44

http://www.autorevue.at/technik/autoteilehandler-telematik.html

http://www.arboe.at/auto-motor-rad/rund-ums-auto/kaufen-importieren-leasen-erben/garantiegewaehrleistung/